Veranstaltung: | GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW - Mitgliederversammlung März 2025 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.12.2024, 13:38 |
Geschäftsordnung GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW
Satzungstext
Die Landesvereinigung GRÜNE ALTE NRW ist die Selbstorganisation älterer GRÜNER
und GRÜN naher Menschen im Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW.
Sie setzt sich nach eigenem Ermessen mit Themen auseinander, die eine besondere
Relevanz für ältere Menschen haben.
Die Landesvereinigung GA unterstützt die Gliederungen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
NRW auf ihrer jeweiligen, politischen Gestaltungsebene bei der Gründung von
Kreis-und Ortsgruppen der GRÜNEN ALTEN NRW.
Die GRÜNEN ALTEN nehmen im Land, in den Kommunen und Kreisen an spezifischen
politischen Diskursen für ältere Menschen teil, und können als GRÜNE ALTE an
Wahlen zu Beiräten für Senior*innen oder ähnlichen teilnehmen.
Diese Erklärung zum eigenen Selbstverständnis wird jährlich in der
Mitgliederversammlung geprüft und fortgeschrieben.
§2 Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft steht allen Mitgliedern von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW,
welche das 60. Lebensjahr vollendet haben, frei. In begründeten Fällen
kann von der Altersbestimmung abgewichen werden. Die Mitgliedschaft bei
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist erwünscht, aber keine Voraussetzung für die
aktive Mitarbeit in den Strukturen der Landesvereinigung GRÜNE ALTE NRW.
- Mitglieder anderer Parteien, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
tätig sind, können nicht in der Landesvereinigung GA aktiv werden.
- Die Mitgliedschaft endet durch den Austritt oder den Ausschluss eines
Mitglieds sowie durch eine Auflösung der Landesvereinigung.
§3 Mitgliederversammlung der Landesvereinigung
- Die Mitgliederversammlung der Landesvereinigung GA ist das oberste
beschlussfassende Gremium der Landesvereinigung. Sie findet mindestens
einmal jährlich statt. Die Einladung erfolgt durch die Sprecher*innen
mindestens 14Tage im Voraus unter Angabe der Tagesordnung.
- Die Mitgliederversammlung der Landesvereinigung GA wählt zwei
Sprecher*innen und “ neu durch Beschluß zur Änderung der Geschäftsordnung
GO vom 15.6.2024, mindestens“ zwei Stellvertreter*innen. Die Amtszeit der
Sprecher*innen beträgt zwei Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Das
Frauenstatut des Landesverbandes findet entsprechend Anwendung.
- Am Anfang einer Mitgliederversammlung wird die Aufnahme neuer Mitglieder
als Tagesordnungspunkt aufgerufen und über die Aufnahmen abgestimmt. Die
Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt mit einfacher Mehrheit, für den
Ausschluss eines Mitgliedes aus der Landesvereinigung ist eine 2/3
Mehrheit nötig. In Streitfragen ist das Landesschiedsgericht von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN NRW zuständig.
- Auf Verlangen von 20 Prozent der Mitglieder müssen die Sprecher*innen
unverzüglich eine Mitgliederversammlung einberufen.
- Beschlüsse werden mit der Mehrheit der gültigen Stimmen gefasst.
- Anträge an die Organe von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN NRW benötigen einen
Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung der Landesvereinigung.
- Mitgliederversammlungen der Landesvereinigung GA finden digital, hybrid,
als auch in Präsenz statt.
- Die Sitzungen sind für Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW
öffentlich.
- Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll geführt, das der jeweils
folgenden Versammlung zur Bestätigung vorgelegt wird.
§4 Sprecher*innen
- Weist der Landesverband der Landesvereinigung GA Mittel zu, verantworten
die Sprecher*innen ihre korrekte Verwendung.
- Es ist Aufgabe der Sprecher*innen die Mitgliederliste, unter Beachtung des
Datenschutzes, zu führen.
- Die jeweiligen Sprecher*innen teilen im Januar eines jeden Jahres dem
geschäftsführenden Landesvorstand die jeweils amtierenden, gewählten
Funktionsträger*innen (Sprecher*innen und gegebenenfalls Delegierte) mit
Datum der Wahl und Dauer ihrer Amtszeit schriftlich mit. Ohne diese
Meldung kann eine Kostenerstattung nicht erfolgen.
§5 Öffentlichkeitsarbeit
- Die Landesvereinigung GA betreibt keine eigenständige
Öffentlichkeitsarbeit. Publikationen und Veröffentlichungen sind mit
Einvernehmen des geschäftsführenden Landesvorstands von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN NRW möglich.
- Die Landesvereinigung hat die Möglichkeit auf die allgemeine
Öffentlichkeit ausgerichtete Beschlüsse ihrer Mitgliederversammlung,
beispielsweise die Unterzeichnung von Aufrufen, nach Genehmigung des
geschäftsführenden Landesvorstandes zu veröffentlichen.
§6 Inkrafttreten
- Diese Geschäftsordnung und mögliche Änderungen treten durch Beschluss der
Sitzung der Landesvereinigung in Kraft. Die Geschäftsordnung und ihre
Veränderungen bedürfen der
Änderungsanträge
- S1 (Johannes Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW), Jürgen Waibel (GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW), Sandra Reffold (GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW), Anita Hoffmann (GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW), Regina Kaiser (GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW), Beschluss)
- S2 (Johannes Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW), Jürgen Waibel (GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW), Sandra Reffold (GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW), Anita Hoffmann (GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW), Regina Kaiser (GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW), Eingereicht)
- S3 (Johannes Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW), Jürgen Waibel (GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW), Sandra Reffold (GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW), Anita Hoffmann (GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW), Regina Kaiser (GRÜNE ALTE LANDESVEREINIGUNG NRW), Eingereicht)
Kommentare
Jürgen Waibel:
Gemäß der aktuellen Geschäftsordnung selbst, soll diese jährlich weiter entwickelt werden.